"Die Welt"
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Ryanair soll bei Abfluggewichten getrickst haben

Ryanair Boeing 737NG
Ryanair Boeing 737NG, © Ingo Lang, edition airside

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BERLIN - Ryanair soll nach einem Pressebericht ihre Jets auf dem Papier als zu leicht angegeben und dadurch möglicherweise Gebühren in Millionenhöhe umgangen haben. Wie "Die Welt" (Mittwoch) berichtet, hat die Airline beim Startgewicht ihrer Flugzeuge vom Typ Boeing 737-800 bis zu 8 Tonnen verheimlicht und dadurch in Deutschland pro Flug 17 Euro Gebühren weniger gezahlt. Auf das Jahr hochgerechnet ergebe das rund 370.000 Euro.

In ganz Europa könne sich der Schaden auf bis zu 50 Millionen Euro summieren, schreibt das Blatt unter Berufung auf Berechnungen von Luftfahrtexperten. Ryanair habe sich nicht zu den Vorwürfen äußern wollen.

Die Deutsche Flugsicherung DFS bestätigte die Vorwürfe. Sie habe die Gebühren stets auf Basis eines Startgewichts der Jets von rund 67 Tonnen berechnet. Nach Kontrollen an den Flughäfen Bremen und Hahn seien die aber auf ein Gewicht von 75 Tonnen angepasst worden, sagte ein Sprecher der Zeitung.

Juristen der DFS prüften den Fall. Sollte sich die Gebührenhinterziehung bestätigen, wolle die Deutsche Flugsicherung rechtliche Schritte einleiten und sich nicht gezahlte Gebühren notfalls per Gerichtsentscheid zurückholen.

Update 13.18 Uhr:
Nach ergänzenden Angaben der DFS zahlt Ryanair bereits seit November eine korrigierte Gebühr. Nachdem der Fehler bei Prüfungen aufgefallen sei, habe man die Pauschale entsprechend angehoben, sagte eine DFS-Sprecherin am Mittwoch in Langen bei Frankfurt.

Jetzt muss die DFS das tatsächliche Startgewicht einer jeden Maschine nachträglich überprüfen. Dieses ist in den Flugplänen festgehalten, die der DFS vorliegen. Ob Nachforderungen an Ryanair gestellt oder gar rechtliche Schritte eingeleitet werden, sei noch unklar, relativierte die Sprecherin eine zuvor von der DFS abgegebene Stellungnahme.
© dpa-AFX | Abb.: Allgäu Airport Memmingen | 19.12.2012 08:27

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Beitrag vom 23.12.2012 - 14:53 Uhr
das ist aber in dem Fall egal, auch wo die Landung stattfindet, es geht nie nach dem Landegewicht sondern dem MTOM
Beitrag vom 23.12.2012 - 14:34 Uhr
@Flug,

ich hab mich dabei auf die Nebenabsprachen bezogen, nicht auf eine Landung in D.
Beitrag vom 23.12.2012 - 13:51 Uhr
@CCP,

wenn Du mit Deinem Flieger leichter als normal etc. ankommst, mußt Du weniger Landegebühren zahlen. Dafür mußt Du aber u. U. mehr Sprit für den Rückflug kaufen.
Wenn die Landegebühren an den Staat, die Spritgebühren aber an privat abgeführt werden, ist das sicherlich nicht zum Vorteil des/ der Steuerzahler(s)....

nein fbwlaie,

das ist ja der Trugschluss, obwohl es eben Landegebühr heißt, ist es eine "Startgebühr" wo das MTOM verrechnet wird - und kein tatsächliches Gewicht - weder das bei der Landung, noch das beim Start, das wäre nicht im Sinne der Flughäfen.
Landegebühren gehen an den Flugplatzbetreiber (wenn der Besitzer der Staat ist, dann über Umwege auch natürlich gewissermaßen an ihn - aber nicht von nornherein ins Staatssäckel - anders bei diversen Steuern, die nur über die Flughäfen eingehoben werden).


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