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Der Mann hatte im Juli 2011 in Frankfurt seinen Frühflug um 04.20 Uhr nicht antreten können, nachdem in seinem Handgepäck verdächtige Gegenstände entdeckt worden waren.
Der erst per Rufbereitschaft alarmierte Entschärfertrupp der Bundespolizei brauchte nämlich volle drei Stunden bis zur Überprüfung, die dann die Verdachtsmomente nicht bestätigte. Der Kläger habe die Verzögerung nicht zu verantworten und zu Recht rund 900 Euro für neue Tickets eingeklagt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
© dpa | 21.08.2013 06:14
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