Massive Flugausfälle am Mittwoch
Älter als 7 Tage

Gericht billigt Cockpit-Streik bei Lufthansa

Flughafen Frankfurt
Flughafen Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT - Der für Mittwoch geplante Pilotenstreik bei der Lufthansa kann stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Dienstag in erster Instanz einen Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab. Das Gericht ließ aber die Berufung beim Landesarbeitsgericht zu.

Das Landesarbeitsgericht könnte noch am Abend tagen könnte, sofern die Parteien es anrufen. Zunächst war unklar, ob die Lufthansa Rechtsmittel einlegen wollte.

Das Gericht scheute einen Eingriff in die Tarifautonomie: "Wir dürfen Tarifpolitik unsererseits nicht einer Bewertung unterziehen. An Tarifpolitik dürfen wir als staatliches Gericht nicht heran", erklärte der Vorsitzende Richter Martin Becker schon während der Verhandlung. Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber hatte vor weiteren Streiks gewarnt, sollte das Gericht den aktuellen Arbeitskampf zulassen.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat in dem laufenden Tarifkonflikt bereits 13 mal gestreikt. Die bislang letzte Runde wurde im September 2015 abgebrochen, nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen einzelne Streikziele als rechtswidrig eingeschätzt hatte.

Seitdem hatte die VC ihre Verhandlungstaktik geändert und sich auf einzelne offene Tarifthemen konzentriert. Der Anlass des aktuellen Streiks sind einzig Forderungen zum Gehalt der rund 5.400 betroffenen Piloten.

Lufthansa-Angaben zufolge würden dem dann 14. Pilotenstreik am Mittwoch fast jeder zweite Flug der Marke Lufthansa zum Opfer fallen. Von den 876 streikbedingt gestrichenen Flügen seien 51 Interkontinentalverbindungen. Es seien rund 100.000 Passagiere betroffen, teilte die Airline am Dienstag mit.

Insgesamt kommt die Marke Lufthansa auf rund 1.800 Flüge pro Tag. "2.124 von rund 3.000 geplanten Flügen der Lufthansa Group finden statt", heißt es in der Mitteilung. Darin sind allerdings auch Flüge von Konzerngesellschaften enthalten, die nicht bestreikt werden, wie zum Beispiel Brussels, Swiss oder AUA.

Die Piloten der Airline hatten den Streik am Montag angekündigt. Erstmals war in der laufenden Tarifauseinandersetzung im April 2014 gestreikt worden. Dieses Mal geht es ausschließlich um die Tarifgehälter von rund 5400 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings.

Die Piloten verlangen Tariferhöhungen von zusammen 22 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren bis April 2017. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hatte am vorigen Mittwoch erneut den Vorschlag des Unternehmens abgelehnt, in eine Schlichtung zu den offenen Gehaltsverhandlungen einzusteigen. Auch andere Tarifthemen wie die Übergangsrenten sind nach wie vor ungelöst. Der vorherige Tarifvertrag ist Ende April 2012 ausgelaufen, wirkt aber mit unveränderten Tarifgehältern fort.

"Lufthansa entschuldigt sich bei allen ihren Kunden, die von diesem Streik betroffen sind", heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Sonderflugplan für den Streikzeitraum sei am Mittag auf der Internetseite LH.com aktiviert worden. "Lufthansa arbeitet mit allen Kräften daran, Kunden bestmöglich zu informieren und sie, wenn möglich, auf andere Airlines oder Verkehrsmittel umzubuchen."
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Fraport AG | 22.11.2016 19:33

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Beitrag vom 23.11.2016 - 19:29 Uhr
Es geht nicht nur darum mit wem ich morgen fliege. Die anderen Airlines können gar nicht alle Passagiere befördern. Zu Ihrer These mit den frustrierten Passagieren habe ich mich noch nie geäußert und so bleibt es. Außerdem geht es gleichermaßen um mehr als 100.000 Arbeitnehmer Ihres Unternehmens die Sie unverschuldet in Mitleidenschaft nehmen. Nicht zu vergessen die Flughäfen und deren Angestellte, Dienstleister an den Flughäfen und so weiter. Das müssen Sie schon der Politik überlassen wann die Allgemeinheit geschützt werden muss. Kann ja auch noch etwas dauern, vielleicht sind die Gerichte schneller. Die 60 Millionen Klage soll wohl schon wieder aus der Schublade geholt worden sein, was man so vernimmt.
Beitrag vom 23.11.2016 - 18:50 Uhr
Ja und dann? Ein Schlichtungsergebnis muss am Ende angenommen werden, von BEIDEN Parteien.
Wenn man eine Schlichtung verweigert, dann kann man auch zu keinem Ergebnis kommen. Es geht mehr um den zweiten Abschnitt, um ein mögliches Eingreifen der Politik zum Schutz der Allgemeinheit. Wie das genau aussehen sollte, müsste man erst einmal abwarten. Genau das machen ja auch Dobrindt und Co.

Was für eine Allgemeinheit? Sie tun ja gerade so, als wäre Lufthansa die einzige Airline, die aus Deutschland heraus Ziele anfliegt und ein notwendiges Gut für die Gesellschaft darstellt. Dem ist aber nicht so, wenn man den frustrierten Kunden glauben mag, die immer behaupten, NIE wieder mit Lufthansa zu fliegen. Scheint ja wohl zu gehen oder? Da muss dann auch keine Allgemeinheit geschützt werden. Machen Sie mal halblang.
Beitrag vom 23.11.2016 - 14:12 Uhr
Ja und dann? Ein Schlichtungsergebnis muss am Ende angenommen werden, von BEIDEN Parteien.
Wenn man eine Schlichtung verweigert, dann kann man auch zu keinem Ergebnis kommen. Es geht mehr um den zweiten Abschnitt, um ein mögliches Eingreifen der Politik zum Schutz der Allgemeinheit. Wie das genau aussehen sollte, müsste man erst einmal abwarten. Genau das machen ja auch Dobrindt und Co.


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