.
Das ist jetzt aber Stammtisch
Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten
Och, damit könnte ich leben. Es sagt nichts über die Richtigkeit oder Hintergründe der Aussagen aus.
Es gibt keine Beförderungspflicht.
Und was ist mit §21 LuftVG?
https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.
Was soll damit sein? Steht doch da wann es nicht gilt.
Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Das müssen Sie auch nicht. Die unzumutbaren Gründe stehn doch in den AGBs. Oder wollen Sie behaupten, die ABGs wären unrechtens. Sie haben leider in Ihrem Gesetzeszitat den Teil davor vergessen.
"(2)Flugpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Anwendung von Flugplänen, Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn dadurch die öffentlichen Verkehrsinteressen nachhaltig beeinträchtigt werden" Scheinbar verstoßen der Beförderungsbedingungen nicht dagegen, oder haben Sie da andere Quellen?
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.
Stimmt. Aber das Gesetz gibt hier ja explizit eine Öffnung für die Gestaltung der Unzumutbarkeit. Das ist auch Usus, dass Gesetze offen formuliert sind und die Gerichtsbarkeit mit dem Feintuning beschäftigt ist. Bisher wurden die AGBs noch nicht angezweifelt, daher kann man davon ausgehen, dass der Passus einer Überprüfung standhält. Bis das nicht widerlegt ist gilt er. Ob einem das gefällt oder nicht.
Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.
Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?
Das ist Gesetzeslage und hat nichts mit der Einstellung zu tun, heißt Kontrahierungszwang. Die Bahn, Linienfluggesellschaften und alle Unternehmen in Monopolstellung, die Dienstleistungen erbringen, auf die jede Person angewiesen ist ( z.B. Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe) darf Ihnen den Vertrag nicht verweigern, darf aber von der Erfüllung des Vetrages Abstand nehmen, wenn diese Erfüllung für sie unzumutbar ist.
Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.
Das ist wohl so, aber dazu gibt es keine Verpflichtung. Der Kunde hätte ja noch bis zur letzten Sekunde seine Schulden begleichen können. Er hat ja auch eigenmächtig gehandelt. Klar kann man darüber streiten welche Handlung fair oder unfair ist. Spielt aber für den Sachverhalt keine Rolle.
Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
Können Sie auch, spielt aber auch keine Rolle.
Der Paragraph bei United ist da eindeutig...
"UA hat das Recht, die Beförderung dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern...
F-
Nicht erfolgte Zahlung – Wann immer ein Passagier nicht den maßgeblichen Tarif für ein Ticket, Gepäck oder die jeweiligen Servicegebühren, der für die Reise erforderlichen Serviceleistungen bezahlt oder unbeglichene Schulden bzw. Gerichtsurteile nicht gezahlt oder UA nicht in ausreichender Form nachgewiesen hat, dass es sich bei ihm um einen autorisierten nicht zahlenden Passagier handelt, oder verbotene Praktiken der in Regel 6 bezeichneten Art angewendet hat."
Da ist der Ryanpassus nicht unähnlich
"Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde."
Dieser Beitrag wurde am 14.10.2021 20:17 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2021 - 18:57 Uhr
Das ist jetzt aber Stammtisch
Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten
Es gibt keine Beförderungspflicht.
Und was ist mit §21 LuftVG?
https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.
Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.
Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.
Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?
Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.
Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
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Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten
Och, damit könnte ich leben. Es sagt nichts über die Richtigkeit oder Hintergründe der Aussagen aus.
Es gibt keine Beförderungspflicht.
Und was ist mit §21 LuftVG?
https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.
Was soll damit sein? Steht doch da wann es nicht gilt.
Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Das müssen Sie auch nicht. Die unzumutbaren Gründe stehn doch in den AGBs. Oder wollen Sie behaupten, die ABGs wären unrechtens. Sie haben leider in Ihrem Gesetzeszitat den Teil davor vergessen.
"(2)Flugpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Anwendung von Flugplänen, Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn dadurch die öffentlichen Verkehrsinteressen nachhaltig beeinträchtigt werden" Scheinbar verstoßen der Beförderungsbedingungen nicht dagegen, oder haben Sie da andere Quellen?
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.
Stimmt. Aber das Gesetz gibt hier ja explizit eine Öffnung für die Gestaltung der Unzumutbarkeit. Das ist auch Usus, dass Gesetze offen formuliert sind und die Gerichtsbarkeit mit dem Feintuning beschäftigt ist. Bisher wurden die AGBs noch nicht angezweifelt, daher kann man davon ausgehen, dass der Passus einer Überprüfung standhält. Bis das nicht widerlegt ist gilt er. Ob einem das gefällt oder nicht.
Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.
Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?
Das ist Gesetzeslage und hat nichts mit der Einstellung zu tun, heißt Kontrahierungszwang. Die Bahn, Linienfluggesellschaften und alle Unternehmen in Monopolstellung, die Dienstleistungen erbringen, auf die jede Person angewiesen ist ( z.B. Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe) darf Ihnen den Vertrag nicht verweigern, darf aber von der Erfüllung des Vetrages Abstand nehmen, wenn diese Erfüllung für sie unzumutbar ist.
Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.
Das ist wohl so, aber dazu gibt es keine Verpflichtung. Der Kunde hätte ja noch bis zur letzten Sekunde seine Schulden begleichen können. Er hat ja auch eigenmächtig gehandelt. Klar kann man darüber streiten welche Handlung fair oder unfair ist. Spielt aber für den Sachverhalt keine Rolle.
Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
Können Sie auch, spielt aber auch keine Rolle.
Der Paragraph bei United ist da eindeutig...
"UA hat das Recht, die Beförderung dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern...
F-
Nicht erfolgte Zahlung – Wann immer ein Passagier nicht den maßgeblichen Tarif für ein Ticket, Gepäck oder die jeweiligen Servicegebühren, der für die Reise erforderlichen Serviceleistungen bezahlt oder unbeglichene Schulden bzw. Gerichtsurteile nicht gezahlt oder UA nicht in ausreichender Form nachgewiesen hat, dass es sich bei ihm um einen autorisierten nicht zahlenden Passagier handelt, oder verbotene Praktiken der in Regel 6 bezeichneten Art angewendet hat."
Da ist der Ryanpassus nicht unähnlich
"Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde."
Dieser Beitrag wurde am 14.10.2021 20:17 Uhr bearbeitet.
Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten
Es gibt keine Beförderungspflicht.
Und was ist mit §21 LuftVG?
https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.
Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.
Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.
Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?
Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.
Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
Seit wann sind Stammtische für übermäßigen Gebrauch des Konjunktivs bekannt?
Ich verbinde mit "Stammtisch" eher das Gegenteil ...
Nötigung wäre es, wenn man rechtswidrig zu einer Handlung genötigt wird.
Eben.
Die Weigerung, der Beförderungspflicht eines Linienflugs aufgrund eines behaupteten (im Gegensatz zum gerichtlich festgestellten) Zahlungsverzugs des Kunden nachzukommen, könnte durchaus auch in Irland rechtswidrig sein.
Und ja, natürlich muss man als Ryanair "Kunde" mit so einem Verhalten rechnen, stimmt schon.
Das ist jetzt aber Stammtisch und falsch.
Es gibt keine Beförderungspflicht. Die Beförderung kann aus den unterschiedlichsten Gründen verweigert werden.
Was es gibt ist eine Vertragspflicht (wie die gesetzliche Kankenkasse. Die muss Sie nehmen, egal wie krank Sie bereits sind), im Unterschied zur Vertragsfreiheit. Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern. Hier wird die Beförderung wegen Vertragsbruches abgelehnt. Das ist auch nicht Ryanair exklusiv, diese Regel findet man auch in den ABBs von United und auch Lufthansa und weiterer Airlines.
Somit ist das Verhalten von Ryanair völlig legal und rechtens.