MINSK - Die EU nimmt im Belarus-Konflikt stärker die staatliche Fluggesellschaft Belavia in die Zange. Konkret soll Belavia künftig von europäischen Firmen, die Flugzeuge verleasen, keine Maschinen mehr nutzen dürfen. Das betrifft mehr als die Hälfte der gesamten Belavia-Flotte - und anstehende Auslieferungen.
Ziel ist, dass Belavia dann nicht mehr so viele Menschen aus armen oder konfliktreichen Ländern zur Weiterschleusung in die EU nach Belarus fliegen kann, hieß es am Montag aus Brüssel.
Zu den Flugzeugleasinggesellschaften, die Maschinen an Belavia verliehen haben, gehören das dänische Unternehmen Nordic Aviation Capital sowie das irische Unternehmen AerCap. Sie müssen nun befürchten, viel Geld zu verlieren.
Laut EU-Kreisen hatte Belavia zuletzt deutlich mehr als die Hälfte seiner rund 30 genutzten Flugzeuge, darunter eine neue Boeing 737 MAX und drei Embraer E2-195, geleast. Dem irischen Rundfunksender RTÉ zufolge werden allein 17 der 28 Belavia-Maschinen von irischen Unternehmen geleast.
Diese Verträge würden nun beendet, sagte Irlands Außenminister Simon Coveney dem Sender und fügte hinzu: "Diese Flugzeuge müssen jetzt entweder zurückgegeben werden, oder ich gehe davon aus, dass es juristische Schritte geben wird."
Auch weitere Neuauslieferungen von Leasinggesellschaften an Belavia werden im Zuge des Sanktionsmechanismus gestoppt. Die Airline sollte in nächster Zeit eigentlich noch vier weitere 737 MAX 8 erhalten.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Boeing | 16.11.2021 07:25
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Beitrag vom 18.11.2021 - 09:48 Uhr
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Die letzten 5 Beiträge wurden gelöscht.
"Menschenrechte" ist hier das nicht vorgegebene Thread -Thema.
Es ist immer wieder die gleiche Situation.
Der 1. User verläßt das Thema. Anstatt dass diese OT-Beiträge von weiteren Usern ignoriert werden antwortet man darauf und der Thread ist "futsch".
Es macht mir übrigens keinen Spass da einzugreifen, zu löschen, bedeutet nur Arbeit.
Mußte mal gesagt werden !
Fly-away Moderator
Dieser Beitrag wurde am 18.11.2021 13:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 18.11.2021 - 01:35 Uhr
Zunächst einmal war und ist der Bezugspunkt die EU im Allgemeinen und nicht Deutschland im Einzelnen.
Seitens der EU reichte es schlicht und einfach aus, wenn man sich zum einen an die sich selbst gegebenen bzw. durch den Beitritt zur EU anerkannten/akzeptierten/ratifizierten rechtlichen Rahmenbedingungen hielte.
Schließlich wurde kein Mitglied der EU dazu gezwungen, diese Regelwerke einzugehen.
Ferner reichte es darüberhinaus ebenso schlicht und einfach aus, wenn man sich an die ebenfalls anerkannten/akzeptierten/ratifizierten rechtlichen Rahmenbedingungen der z.B.Vereinten Nationen in puncto Umgang mit Flüchtlingen/Migration hielte.
Beitrag vom 17.11.2021 - 17:02 Uhr
Wäre es denn besser, die Bundesrepublik würde hinsichtlich der Asylsuchenden eine wrklich harte Linie fahren, ihr Asylrecht reformieren bzw. aufheben und so den echten Verfolgten jede Chance hier zu bleiben entziehen?
Das wäre nämlich die Konsequenz Ihres Anspruchsverhaltens, der Bundesrepublik die Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte zu legitimeren.
Nur mal nachdenken bitte, keine Diskussion, gehört nämlich nicht hierher.
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Fly-away Moderator
Dieser Beitrag wurde am 18.11.2021 13:49 Uhr bearbeitet.
Seitens der EU reichte es schlicht und einfach aus, wenn man sich zum einen an die sich selbst gegebenen bzw. durch den Beitritt zur EU anerkannten/akzeptierten/ratifizierten rechtlichen Rahmenbedingungen hielte.
Schließlich wurde kein Mitglied der EU dazu gezwungen, diese Regelwerke einzugehen.
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