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Kartellamt: Lufthansa soll Condor am Netz lassen

Condor Boeing 757-300
Condor Boeing 757-300, © Condor

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FRANKFURT  Condor-Passagiere sollen ihre Fernflüge auch weiterhin mit Zubringerflügen des Lufthansa-Konzerns erreichen können. Die marktbeherrschende Lufthansa dürfe ihre Konkurrentin nicht von ihrem Zubringernetz abschneiden, hat das Bundeskartellamt vorläufig entschieden.

Condor habe für seine Passagiere einen kartellrechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Zubringerflügen, teilte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Bonn mit. Vor einer endgültigen Entscheidung werde noch beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der vom Staat gerettete Lufthansa-Konzern will mit der Marke "Eurowings Discover" selbst stärker in den Ferienflugmarkt einsteigen. Den langjährigen Zuliefervertrag mit der ebenfalls öffentlich gestützten Condor hatte der MDax-Konzern zum Juni 2021 gekündigt und diese Kündigung erst auf Druck der Behörden bis zum 10. Mai 2022 ausgesetzt.

Condor hatte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union gegen die staatlichen Beihilfen für Lufthansa geklagt. Dieses Verfahren läuft noch.

Allein die Lufthansa könne einen dauerhaften Zubringerdienst zu Fernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen, stellte das Kartellamt nun im Hauptsacheverfahren fest.

"Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten. Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung.

Ferntouristen erreichen ihren Überseeflug größtenteils mit kürzeren Zubringerverbindungen. Seit vielen Jahren kann die Ferienfluggesellschaft Condor dafür auf das Europa-Netz der Lufthansa-Gruppe zurückgreifen. Mit Hilfe eines bilateralen Vertrages sind dabei der vollständige Reiseschutz und einheitliche Bordkarten für den Gesamttrip gesichert. Zudem kann das Gepäck vom Abflughafen zum Zielort durchgecheckt werden.

Das Kartellamt hält allerdings auch diese Vereinbarung für nicht wettbewerbsgerecht, da Condor unter anderem nicht aus allen Buchungsklassen wählen könne.

Condor schaltet Buchungen frei

"Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich keinen zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden", erklärte Condor-Chef Ralf Teckentrup in Frankfurt.

Er sieht in der noch vorläufigen Entscheidung ein klares Signal für Buchungen: "Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen, auch über den 10. Mai 2022 hinaus." Entsprechende Flüge würden im Laufe der nächsten Wochen über die verschiedenen Kanäle buchbar werden.

Die Lufthansa kündigte eine umfangreiche Stellungnahme beim Bundeskartellamt an, wollte sich inhaltlich aber nicht äußern. Fristen wurden nicht genannt. Bereits in einem Eilverfahren hatten die Wettbewerbshüter im Sinne der Condor entschieden.

Lufthansa-Vorstand Michael Niggemann hatte die Kündigung des sogenannten "Special Prorate Agreement" vor einem Jahr als Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit von Lufthansa verteidigt. Condor hatte Lufthansa zuvor eine "breit angelegte Missbrauchsstrategie" vorgeworfen und das Kartellamt eingeschaltet.
© dpa-AFX | Abb.: Condor | 08.02.2022 10:59

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Beitrag vom 10.02.2022 - 13:18 Uhr
sie wissen genau wie es mit baulichen veränderungen so ist, das ist unmöglich.

Ach so, aber sich zusätzliche Flieger, Personal etc hinzustellen ist easy und günstig möglich? Sie machen sich das definitiv zu einfach hier. Selbst wenn es Slots gäbe, die passen, hätte Condor einen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil ggü. LH, da LH ihr Feedernetz über Jahre natürlich aufgebaut hat und Condor enorme Anlaufkosten hätte - wie in der Telekommunikationsbranche jeder neue Anbieter dasselbe Problem hätte, neue Infrastruktur zu errichten.

Das sehe ich anders. Meinetwegen soll man sagen, dass man wegen der Slots keinen eigenen Hub aufmachen kann. Da stecke ich zu wenig in den Details um das beurteilen zu können. Aber wenn es jetzt auch noch um Personal und Flieger geht, dann darf das meiner Meinung nach nicht als Argument gelten.
Das würde ich ja bedeuten, dass wenn ich in meinem Landkreis dem einzigen Bauunternehmer Konkurrenz machen will, er mir dann, weil er ja mehr Zeit hatte das alles aufzubauen und ich neu am Markt bin, er mir seine LKWs und auch noch Arbeiter zur Verfügung stellen muss, damit ich dann meine Aufträge abarbeiten kann? Oder ich mache eine Zweite Arztpraxis auf im Dorf und behandle dann in der ersten Zeit, weil ich noch nicht so viel Geld habe, diese auf Zwang in der Praxis des anderen Zahnarztes? Sorry, aber das kann es doch nicht sein.

Also Slots soll meinetwegen als Argument gelten können; Flieger und Personal aber nicht.


Condor hat die Flieger und die Slots sind ebenso vorhanden, oder will mir jetzt jemand erzählen das es in FRA wirklich garkeine passenden Slots mehr gibt?

Condor hat Flieger, die bereits einen Einsatzzweck haben. Sie bräuchte also zusätzliche Flieger, um das Zubringernetz aufzustellen.


So wie jede neue Airline auch. Wenn ich jetzt morgen eine Airline gründe, die die Strecken parallel zu Condor fliegt; kann ich dann auch beim KA fordern, dass Condor meine Passagiere zum selben Kostensatz transportieren muss, wie Condor seine eigenen Passagiere transportiert?
Beitrag vom 10.02.2022 - 12:02 Uhr
sie wissen genau wie es mit baulichen veränderungen so ist, das ist unmöglich.

Ach so, aber sich zusätzliche Flieger, Personal etc hinzustellen ist easy und günstig möglich? Sie machen sich das definitiv zu einfach hier. Selbst wenn es Slots gäbe, die passen, hätte Condor einen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil ggü. LH, da LH ihr Feedernetz über Jahre natürlich aufgebaut hat und Condor enorme Anlaufkosten hätte - wie in der Telekommunikationsbranche jeder neue Anbieter dasselbe Problem hätte, neue Infrastruktur zu errichten.

Condor hat die Flieger und die Slots sind ebenso vorhanden, oder will mir jetzt jemand erzählen das es in FRA wirklich garkeine passenden Slots mehr gibt?

Condor hat Flieger, die bereits einen Einsatzzweck haben. Sie bräuchte also zusätzliche Flieger, um das Zubringernetz aufzustellen.

Wollen Sie jetzt dem Bundeskartellamt unterstellen, sie hätten keine Ahnung? Sie können glauben, was Sie wollen: wenn das Bundeskartellamt sagt, es gibt keine passenden Slots, dann gibt es sie nicht. Ich glaube lieber einem Herrn Mundt, der sich das im Detail angesehen hat, als einer Großen Krügerklappe.

Der Witz ist doch: Die LH macht das auch weiter für Condor, aber die soll das halt dann bitte auch venrünftig zahlen.
Und das erwarte ich als LH Aktionär auch.

Was zahlt denn EW Discover für die Zubringer?
Beitrag vom 10.02.2022 - 11:58 Uhr
Das ist von der Bundesnetzbehörde reguliert. Ein gänzlich anderer Fall, weil der Telekom als ehemaligem Staatskonzern halt alle Telefonleitungen vermacht wurden.
und beim Strom ist es ebenso.
Sind halt natürliche Monopole.

LH doch auch.

Condor kann morgen seine A321 nehmen und Zubringer fliegen.

Ich finde das echt amüsant, dass hier einige Leute wohl zu denken scheinen, dass die Kurzstreckenflotte bei Condor einfach nur nutzlos rumsteht. Aber ich mach es Ihnen einfach: nein kann sie nicht, weil die A321 selbst für die eigenen Mittelstrecken gebraucht werden und weil keine Slots zur Verfügung stehen, wie das KA schon festgestellt hat.

@Viri versteht nicht, das es in dem Vertrag nie darum geht ob Condor bei LH zukaufen kann.
Sondern es geht um Preise, Haftung und Konditionen.

Was durch das SPA geregelt ist. Ohne kann die LH schalten und walten, wie sie will.

Man verdonnert die LH also für Condor zu günstigen Konditionen zu feedern ohne das die LH dafür etwas bekommt.

Wieder dieses Märchen, dass LH diese Leistung nur aus Luft und Liebe heraus erbringt. Das ist schlichtweg falsch!

Ist imo ein ziehmlich einmaliger Vorgang.
Ich kenne weltweit keine andere Fluggesellschaft wo das so ist, und deshalb haben sich ja Allianzen und Codeshares gebildet.
Die LH muss also garantieren das sie Condor weiterhin billige Tarife bietet und sie muss die Verantwortung übernehmen den Kunden zu entschädigen / zu befördern wenn irgendwas beim feedern failed.

British Airways hat bspw. ein durch die UK Regierung forciertes Interline Agreement mit Virgin Atlantic.

Ja warum soll die Condor auch dafür haften, wenn LH den Zubringer vergeigt?


Dieser Beitrag wurde am 10.02.2022 12:07 Uhr bearbeitet.


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