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Egal ob Staatshilfe oder Übernahme - Slotauflagen gehören zum Grundbesteck im Airlinekartellrecht. Gerade schachert Lufthansa mit der EU-Kommission im Zuge der Beteiligung an ITA Airways um Slots in Mailand-Linate - und um Maß und Mitte der Gesamtauflagen.
Aber was, wenn am Ende kein Wettbewerber zugreift? Ohne Ablauffrist pendeln Zugriffsrechte der Konkurrenz auch Jahrzehnte später noch wie ein Damoklesschwert über der Netzplanung. Das betrifft ganz aktuell Lufthansa und Swiss in Zürich - und an weiteren Konzerndrehkreuzen.
Boston, Chicago und Los Angeles
Lufthansa hatte 2005 im Anlauf auf Swiss, im Vorfeld der Komplettübernahme zwei Jahre später, Slotauflagen akzeptiert. "Diese Verpflichtungen haben weiter Gültigkeit", erinnert der eingesetzte Treuhänder interessierte Wettbewerber. Das Schreiben liegt aero.de vor.
Konkret können Wettbewerber auf Swiss-Slots in Zürich für Strecken nach Boston, Chicago, Los Angeles, Johannesburg, Bangkok, Kairo, Hamburg, Hannover, Warschau und Budapest zugreifen.
Wenn ein Wettbewerber aus Zürich Strecken nach Frankfurt, München, Düsseldorf, Berlin, Wien, Stockholm oder Kopenhagen aufsetzen will, stehen dafür sogar am Start- und am Zielflughafen Slots des Lufthansa-Konzerns im Feuer.
© aero.de | Abb.: Flughafen Zürich | 16.02.2024 06:47
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