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Versicherer wollten Haftungsfrage in Moskau klären

Aeroflot Airbus A350-900
Aeroflot Airbus A350-900, © Airbus

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LONDON - Leasingfirmen nehmen Versicherer in einer Sammelklage für rund 200 an Russland verlorene Flugzeuge in Anspruch. Der Prozess wird ab Herbst in London geführt. Einige große Versicherungskonzerne hätten die Sache lieber an einem anderen Gerichtsstand verhandelt - in Moskau.

Die sechste A350-900 trat im Februar 2022 noch als VP-BYF bei Aeroflot zum Dienst an. Die Anmeldung im britischen Überseegebiet Anguilla setzt einen klaren Hinweis auf eine Leasing-Finanzierung. Nur einen Monat nach der Auslieferung meldete die Airline das Flugzeug als RA-73156 ins russische Register um.

Der Kreml hatte - kurz nach dem Überfall auf die Ukraine - westlichen Leasinggebern per Dekret den Zugriff auf rund 500 Flugzeuge entzogen.

Bitter für die Firmen - bisher lehnten die Versicherer in den meisten Fällen eine Haftung ab. Jetzt soll eine Sammelklage Klarheit schaffen. Wie zunächst die Nachrichtenagentur "Reuters" berichtete, konnten sich die Kläger - darunter das Branchenschwergewicht AerCap - mit Blick auf den Gerichtsstand durchsetzen.

Die Milliardenklage wird - voraussichtlich ab Herbst - in London verhandelt. Gegen ein britisches Gericht hatten zwar auch rund 35 der beklagten Versicherungsunternehmen keine Einwände.

AIG und Lloyds of London hätten die Sache aber lieber in Moskau verhandelt. Dort sei ein "faires Verfahren" aber nicht sichergestellt, zog der Londoner High Court den Fall nun an sich.

Russland hat inzwischen einige Flugzeuge abgelöst. In Einzelfällen erkannten Versicherer Ansprüche an. Die Klage in London erstreckt sich aber immer noch auf 208 Flugzeuge und 31 Triebwerke, der Gesamtschaden dürfte bei über 10 Milliarden US-Dollar liegen.
© aero.de | Abb.: Airbus | 02.04.2024 06:31

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Beitrag vom 02.04.2024 - 18:57 Uhr
AIG und Lloyds of London hätten die Sache aber lieber in Moskau verhandelt. Dort sei ein "faires Verfahren" aber nicht sichergestellt, zog der Londoner High Court den Fall nun an sich.

Wenig überraschend. Entscheidung wie Begründung.
Mich wundert eher dass sich diese Gesellschaften überhaupt trauen, diese Forderung öffentlich und offenbar ernst gemeint zu stellen und auch noch vor einem (richtigen) Gericht verhandeln zu lassen.
Juristisch "gefühlt" müsste man die eigentlich wegen versuchtem Betrug drankriegen können ...


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