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Derzeit laufen die Fristen für die Klageerwiderungen - also die Stellungnahmen des beklagten Freistaates Sachsen sowie des Flughafens Leipzig/Halle. Mit den Erwiderungen sei voraussichtlich im Sommer zu rechnen, hieß es.
Anschließend sollen die Kläger die Gelegenheit erhalten, auf die Erwiderungen zu reagieren. Erst danach will sich der zuständige Senat mit der Frage befassen, wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werden kann. Angesichts des Umfangs des Verfahrens sei jedoch nicht mit einem Termin vor Jahresende zu rechnen.
Die Verwaltungsakte umfasse mehrere zehntausend Blätter, auch die Gerichtsakten bestünden bereits aus mehreren tausend Seiten.
Gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen hatten unter anderem die Landesverbände des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Stadt Schkeuditz, mehrere Gewerbetreibende sowie Privatpersonen Klage eingereicht. Der BUND hatte seine Klage mit rund 400 Seiten begründet.
Die Kläger sehen in dem Vorhaben unter anderem Verstöße gegen Klima-, Umwelt- und Naturschutzrecht. Die Mitteldeutsche Flughafen AG will mit dem Projekt rund 500 Millionen Euro investieren. Ziel ist es, die Abfertigungskapazitäten für Fracht deutlich zu erhöhen.
Klagen stoppen Bau nicht
Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen (LDS), die die Genehmigung des Ausbaus erteilt hat, haben die Klagen keine aufschiebende Wirkung. Somit könne der Flughafen von dem erteilten Baurecht Gebrauch machen.
Der Flughafen Leipzig/Halle ist das zweitgrößte Fracht-Drehkreuz in Deutschland und gilt als zentrale Logistikbasis für das Unternehmen DHL. Das Frachtaufkommen stagnierte zuletzt bei rund 1,4 Millionen Tonnen pro Jahr.
© dpa-AFX | Abb.: DHL | 24.04.2025 06:33
Kommentare (2) Zur Startseite
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Jein. Es gibt hier ein übergeordnetes öffentliches Interesse, welches die Einzelinteressen überwiegt. Es kann nicht der Ausbau als solches verhindert werden, sondern nur einzelne Maßnahmen als nicht ausreichend wie zB Lärm und Umwelt. Da könnte man dann individuell entscheiden wo nachgelegt werden muss.