Frankfurt-Zubringer
Älter als 7 Tage
Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen
DÜSSELDORF - Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen.
Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt, wie eine Justizsprecherin bestätigt (Az.: VI -Kart 7/22).
Die Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung bereits Ende 2024 eingestellt. Condor muss seitdem für seine Umsteiger höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen und kann nicht mehr im vorher gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten verfügen. Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Man prüfe die Entscheidung und nächste Schritte, teilte die Airline mit.
Der Lufthansa-Konzern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ein Sprecher erklärte: "Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor - wie anderen Wettbewerbern auch - selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen."
© dpa-AFX | 20.08.2025 14:49
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Beitrag vom 21.08.2025 - 22:53 Uhr
Gut so. Auf der einen Seite fordern sie schön die Billigtarife, während sie gleichzeitig seit Jahren gegen LH prozessieren und auf alles klagen was man sich ausdenken kann. Ein Fass voller Selbstwidersprüche.
Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Ja bei LH ist die gesamte Rechtsabteilung schon im Kampf gegen die eigene Belegschaft gebunden, da bleibt wenig Kapazität für die Konkurrenz.
Na immerhin gute Nachrichten für die Konkurrenz
Beitrag vom 21.08.2025 - 20:06 Uhr
Gut so. Auf der einen Seite fordern sie schön die Billigtarife, während sie gleichzeitig seit Jahren gegen LH prozessieren und auf alles klagen was man sich ausdenken kann. Ein Fass voller Selbstwidersprüche.
Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Ja bei LH ist die gesamte Rechtsabteilung schon im Kampf gegen die eigene Belegschaft gebunden, da bleibt wenig Kapazität für die Konkurrenz.
Beitrag vom 21.08.2025 - 11:00 Uhr
Gut so. Auf der einen Seite fordern sie schön die Billigtarife, während sie gleichzeitig seit Jahren gegen LH prozessieren und auf alles klagen was man sich ausdenken kann. Ein Fass voller Selbstwidersprüche.
Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Spannend wird die Urteilsbegründung. Bezieht sie sich nur auf den unrechtmäßigen Bescheid des Kartellamtes oder äußert sich das Gericht auch zu seiner bereits geäußerten Ansicht, dass es "zweifelhaft ist, dass man die Kündigung des Abkommens im Grundsatz verbieten kann".
Ich hoffe doch Beides und dass die Sache danach endlich mal beerdigt werden kann.
Kommentare (9) Zur Startseite
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Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Ja bei LH ist die gesamte Rechtsabteilung schon im Kampf gegen die eigene Belegschaft gebunden, da bleibt wenig Kapazität für die Konkurrenz.
Na immerhin gute Nachrichten für die Konkurrenz
Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Ja bei LH ist die gesamte Rechtsabteilung schon im Kampf gegen die eigene Belegschaft gebunden, da bleibt wenig Kapazität für die Konkurrenz.
Och, die nehmen sich da alle nichts.
Condor speziell fällt mir schon stark auf in Sachen "um sich schlagen" und prozessieren. Mehr als z.B. Ryanair, oder eben LH selbst. Mag aber auch nur ein Gefühl sein.
Spannend wird die Urteilsbegründung. Bezieht sie sich nur auf den unrechtmäßigen Bescheid des Kartellamtes oder äußert sich das Gericht auch zu seiner bereits geäußerten Ansicht, dass es "zweifelhaft ist, dass man die Kündigung des Abkommens im Grundsatz verbieten kann".
Ich hoffe doch Beides und dass die Sache danach endlich mal beerdigt werden kann.