"Letzte Generation"
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Freiheitsstrafe nach Flughafenblockade in Nürnberg

Eurowings in Nürnberg
Eurowings in Nürnberg, © Eurowings in Nürnberg

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NÜRNBERG - Im Sommer 2024 klebten sich zwei Mitglieder der "Letzten Generation" auf dem Flughafen Nürnberg fest. Es folgte eine Verurteilung - wegen Nötigung in 272 Fällen.

Das Amtsgericht Nürnberg hat eine 25 Jahre alte Klimademonstrantin wegen einer kurzzeitigen Blockade des Nürnberger Flughafens im Sommer 2024 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Außerdem muss die Frau 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Angeklagt waren zwei Mitglieder der mittlerweile aufgelösten Protestgruppe "Letzte Generation". Die 29 Jahre alte Mitangeklagte erschien am Donnerstag nicht zur Urteilsverkündung, das Gericht trennte das Verfahren daher ab.

Blockade dauerte achtzig Minuten

Die beiden jungen Frauen hatten während der Sommerferien am 15. August 2024 ein Loch in den Schutzzaun des Nürnberger Flughafens geschnitten und sich auf dem Zubringer der Nürnberger Start- und Landebahn festgeklebt. Der Flugverkehr wurde für achtzig Minuten eingestellt, einige Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet.

Verurteilt wurde die 25-Jährige nun wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Nötigung in 272 Fällen. Die hohe Zahl der Fälle erklärt sich daraus, dass sich 272 Passagiere an Bord der betroffenen Flugzeuge befanden. Die Angeklagte hatte die Tat gestanden und beteuert, dass sie niemandem hatte schaden wollen.

Auch die beiden am Flughafen stationierten Rettungshubschrauber waren während der Blockade nicht einsatzfähig. Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht unter anderem das Geständnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa | 27.03.2026 08:47

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Beitrag vom 28.03.2026 - 22:41 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!

Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist technisch gesehen eine Freiheitsstrafe.

Das ist zutreffend und wie @wenigflieger schon erklärt auch der Normalfall.

Wenn Ihre Frage aber eigentlich lautet: "Geht sie dafür in den Knast?", dann ist die Antwort nein, sofern sie innerhalb der Bewährungsfrist nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt..

Das ist rechtlich so vorgesehen, Bewährungswiderruf kommt jedoch in der Praxis so gut wie nicht vor.
Beitrag vom 28.03.2026 - 09:56 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!

Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist technisch gesehen eine Freiheitsstrafe.
Wenn Ihre Frage aber eigentlich lautet: "Geht sie dafür in den Knast?", dann ist die Antwort nein, sofern sie innerhalb der Bewährungsfrist nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt..

Dieser Beitrag wurde am 28.03.2026 11:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.03.2026 - 09:48 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!


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