Verwandte Themen
Weiterführende Links
Die BAA hatte ihren Einspruch mit einem Interessenkonflikt in der Besetzung des zuständigen Ausschusses innerhalb der Kartellbehörde begründet, da ein Kommissionsmitglied auch als Berater für den konkurrierenden Flughafenbetreiber Manchester Airports Group tätig war.
Die Vertreter der BAA reklamierten in einer Anhörung im vergangenen Oktober zudem die von der Behörde zum Verkauf der Flughäfen gesetzte Frist als zu kurz. Der Zeitrahmen von zwei Jahren beeinträchtige im Umfeld einer Rezession die Chancen, für die Flughäfen angemessene Veräußerungserlöse zu erzielen, argumentierte der Betreiber.
In ihrer Entscheidung folgten die Richter des Competition Appeal Tribunal (CAT) der Argumentation der BAA allerdings nur im Punkt des Interessenkonflikts innerhalb des Kartellausschusses. Eine unverhältnismäßig kurze Frist zum Verkauf der Flughäfen erkannten sie nicht. Die Angelegenheit wurde jetzt zur Neuentscheidung an die Kartellaufsicht zurückverwiesen, soweit die Behörde den Richterspruch nicht anficht.
Ryanair kritisiert Aufhebung der Verkaufsanordnung
Kritik an der Entscheidung des Gerichts äußerte Ryanair. "Die ursprüngliche Entscheidung der Kartellaufsicht zur Zerschlagung der BAA wurde von der gesamten Airlineindustrie begrüßt", erklärte Ryanair Vorstandschef Michael O`Leary. Die Aufhebung der Entscheidung aufgrund "einer rechtlichen Formalie" werfe die Einführung "echten Wettwerbs in Stansted um mindestens zwei Jahre zurück".
Die Betreiberzukunft des Flughafens Stansted wird nach Einschätzung von Beobachtern die Kernfrage in einem wiederaufgerollten Kartellverfahren darstellen. Der Flughafen Gatwick wurde von der BAA bereits im Oktober für 1,5 Milliarden GBP an den US Investor Global Infrastructure Partners verkauft.
© aero.de | Abb.: British Airways, newscast | 01.03.2010 10:21
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.