"Special Condition"
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So tastet sich die EASA an den CityAirbus heran

CityAirbus
CityAirbus, © Airbus

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FRANKFURT - Die EASA hat für die Zertifizierung batterie-elektrischer und hybrid-elektrischer Senkrechtstarter in Europa einen weiteren wichtigen Schritt abgeschlossen: eine "Special Condition" gibt den Zulassungsrahmen diese Gruppe von Luftfahrzeugen vor, in die auch der CityAirbus fällt.

Der "erste Baustein für einen sicheren Betrieb von VTOL-Luftfahrzeugen", wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) das Dokument in ihrer Pressemitteilung nennt, gibt Regularien zur Entwicklung und zum Bau der neuen Klasse an Fluggeräten vor. Für Konstrukteure ist somit fortan ein Rahmenplan gegeben.

In diesem Rahmen definiert die EASA die Klasse "small category". Darunter fallen alle manntragenden senkrecht startenden und landenden Fluggeräte (VTOL), die batterie- oder hybrid-elektrisch angetrieben werden. Bis zu neun Passagiere sollen Platz finden, die maximale Abflugmasse ist bei 3.175 Kilogramm angesiedelt.

Außerdem sind sie nach dieser Definition schwerer als Luft, ihre Auftriebs- und Schubeinheiten werden zur Erzeugung des Auftriebs und der Steuerung verwendet.

Die Zertifizierungsziele sind von der jeweiligen Art des Einsatzes abhängig, um Flexibilität und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Die EASA möchte Herstellern damit außerdem ein Gerüst an die Hand geben, welche Vorgaben ihre Entwürfe möglichst erfüllen sollten.

Das Dokument unterteilt die "small category" in die zwei Zertifizierungskategorien "Basic" und "Enhanced". In welche Kategorie ein VTOL-Fluggerät fällt, hängt davon ab, für welchen Zweck es verwendet werden soll.

So soll zum Beispiel der Schutz Dritter beim Überfliegen von Ballungsräumen gewährleistet werden. Fluggeräte, die in diesen Bereichen zum Einsatz kommen, fallen künftig unter die Kategorie "Enhanced". Auch die gewerbliche Beförderung von Passagieren unterliegt diesen Vorgaben. Bei Bedarf ließen sich die Regeln an örtliche Gegebenheiten anpassen, so die EASA weiter. Man arbeite außerdem mit internationalen Partnern an einem einheitlichen Standard.

Erweiterung des Regelwerks unumgänglich

Das bislang gültige EASA-Regelwerk wurde urspünglich für Starrflügler, Drehflügler, Ballons und Segelflugzeuge entworfen. Mit Einführung neuer Technologien und Konzepte für den Luftverkehr, wie elektrischen Antrieben und Flugtaxis, sei eine Erweiterung unumgänglich geworden, begründet die EASA ihre Schritte.

Derzeit berät die Behörde daher auch über die Erstellung neuer Vorschriften. Ziel soll es sein, im Bedarfsfall agil zu handeln. In diesen Prozess sollen die künftig durch die VTOL-Sonderbedingungen gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls einfließen.
© FLUG REVUE - AK | Abb.: Airbus | 04.07.2019 08:20

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Beitrag vom 07.07.2019 - 11:02 Uhr
Irgendwann hat ein neues Projekt/ eine neue Technologie seinen Ursprung.

Ich finde es sehr begrüßenswert, dass hier eine deutsche Firma sich ebenfalls am Start eingefunden hat, meines Wissens wird Lilium hauptsächlich von chinesischen und amerikanischen Geldgebern finanziert.
Beitrag vom 07.07.2019 - 00:45 Uhr
Ja also ich will die jetzt nicht schlecht machen oder so, da sind durchaus kompetente Leute dabei also kann es ja sein das die eigentlich ein anderes Projekt mit weniger offensichtlichem Potential verwirklichen wollen von dem sie aber wissen das Investoren und Politiker nichts kapieren werden und erstmal mit diesem fliegenden Mockup Geld einsammeln.
Beitrag vom 06.07.2019 - 23:31 Uhr
@BV 144,

bei Lilium fängt die Arbeit erst an...
Das erinnert alles an Boom Supersonic.


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