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Die Wettbewerbshüter nahmen zudem kartellrechtliche Ermittlungen zu einem anderen Fall auf, der die TAP Portugal und Brussels Airlines betrifft.
In beiden Fällen geht es um Vereinbarungen beim sogenannten Codesharing, bei dem eine Airline Sitze in Flugzeugen der anderen Gesellschaft verkauft. Es geht um Strecken zwischen Deutschland und der Türkei sowie zwischen Belgien und Portugal. Diese Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich möglich, dürfen aber den freien Wettbewerb in der EU aber nicht behindern.
Beweise für einen Verstoß gegen EU-Regeln lägen noch nicht vor, betonte die Kommission. Falls sich der Verdacht der Wettbewerbshüter später erhärten sollte, könnten den Unternehmen Geldstrafen drohen. In der EU sind Absprachen über Preise oder die Aufteilung des Marktes verboten.
© dpa-AFX | 11.02.2011 16:56
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Vom 21.12.2007 Cargo-Airlines drohen nach Absprachen EU-Strafgelder:
Die Deutsche Lufthansa AG wollte nicht bestätigen, dass ein Brief aus Brüssel einging. Ein Sprecher erklärte aber, man arbeite mit den Behörden zusammen. Nach dpa-Informationen hatte sich die Lufthansa wegen der Vorwürfe selbst bei den Behörden angezeigt. Ein Lufthansa-Sprecher sagte lediglich, die EU-Kommission, die US-Kartellbehörde und weitere Kartellbehörden hätten Lufthansa-Cargo "bedingte Bußgeld-Immunität gewährt".
Vom 11.03.2008 EU-Ermittler durchsuchen Büroräume der Lufthansa:
Die Europäische Kommission verdächtigt die Deutsche Lufthansa und andere Fluggesellschaften der Preisabsprachen auf Langstrecken. Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, durchsuchten Beamte unangemeldet Geschäftsräume. Die Deutsche Lufthansa bestätigte in Frankfurt/Main die Durchsuchung.
"Lufthansa kooperiert vollumfänglich mit der Europäischen Kommission und erteilt bereitwillig die begehrten Auskünfte."