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Betroffen seien der Schwarzwald-Baar-Kreis, der Kreis Konstanz und der Kreis Waldshut. Auch das Stuttgarter Verkehrsministerium und das Regierungspräsidium Freiburg forderten, dass Betriebsänderungen nicht zu Lasten der süddeutschen Region gehen dürften.
Der Flughafen Zürich hat die betroffenen Landkreise in Deutschland in der vergangenen Woche von den geplanten Änderungen unterrichtet. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen An- und Abflüge voneinander getrennt werden. Demnach sollen aus Westen kommende Flugzeuge über Hohentengen und das Wutachtal zu einem gemeinsamen Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt werden.
Damit "hätte die Schweiz endgültig ihr Ziel erreicht, die Nordausrichtung des Flughafens Zürich dauerhaft zu Lasten Deutschlands zu zementieren", kritisierte der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle (CDU). Die Schweiz könnte dann während der gesamten Betriebszeit den Flughafen Zürich von Norden anfliegen.
"Die politische Zielsetzung, die süddeutsche Region vom Fluglärm zu entlasten, würde dadurch ad absurdum geführt", erklärte Hämmerle mit den Landräten Sven Hinterseh (CDU, Schwarzwald-Baar-Kreis) und Martin Kistler (FDP, Kreis Waldshut). Sie appellierten an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), eine weitere Anpassung der Durchführungsverordnung (DVO) nicht zuzulassen.
"Wir wollen weniger Fluglärm in Südbaden, nicht mehr!", sagte der Vorsitzende der Landesgruppe, Thomas Strobl. "Deshalb haben wir den Staatsvertrag gestoppt und es darf erst recht keinen Verschiebe-Flughafen durch die Hintertür geben."
Im Sommer 2012 hatten sich die damaligen Verkehrsminister beider Länder auf einen Fluglärm-Staatsvertrag geeinigt. Anders als die Schweiz hat Deutschland den Vertrag noch nicht ratifiziert. Im Anflug auf den Schweizer Großflughafen Zürich nehmen mehr als 80 Prozent der Maschinen Kurs über Süddeutschland. Besonders betroffen sind der Schwarzwald und der Bodensee, die direkt in der Einflugschneise liegen. Dort gibt es seit mehr als 30 Jahren Widerstand.
Wie geht es weiter? Die Staatssekretärin im Stuttgarter Verkehrsministerium, Gisela Splett (Grüne), berief für Freitag nächster Woche den Fluglärm-Beirat des Landes ein, um das Vorgehen mit den betroffenen Regionen zu erörtern. Dazu wurden auch das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Flugsicherung eingeladen.
Das Land Baden-Württemberg und die betroffenen Landkreise haben bis 15. Januar 2015 die Möglichkeit, zum Gesuch des Flughafens Zürich auf Änderung des Betriebsreglements Stellung zu nehmen. Auch einzelne Bürger können vom 20. Oktober bis 18. November Einspruch beim Schweizer Bundesamt für die Zivilluftfahrt erheben.
© dpa, aero.de | 15.10.2014 06:39
Kommentare (7) Zur Startseite
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Du magst vielleicht ein Zahlenfuchs sein - mit der Geographie hast du es aber nicht so ganz, oder? ;)
Die dritte Bahn in München wird quer ab zu Freising liegen. Folglich wird die Stadt auch nicht im An- oder Abflug überflogen.
Das nördliche Ende der Bahn 16/34 liegt ca. 12 km von der Grenze entfernt. Das Problem ist wohl einfach, dass die Leute am Hochrhein wohl ansonsten sehr ruhig wohnen.
SIE HABEN DIE TATSACHEN ERFASST, ICH BIN GENAU IHRER MEINUNG