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Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass 26 von damals umstrittenen 31 Verbindungen rechtens sind und nur fünf innerdeutsche untersagt. Die 26 Verbindungen mit Auslandszielen können nun weiter geflogen werden.
Beim Codesharing teilen sich Fluggesellschaften einen Linienflug und führen ihn jeweils unter eigener Flugnummer. Damit wächst das Angebot für die Kunden der einzelnen Airlines.
Über die Codeshares von Air Berlin und Etihad hatte es einen Rechtsstreit gegeben, weil das Bundesamt einen Teil für den Winterflugplan nicht genehmigt hatte. Dagegen ging Etihad vor. Strittig waren Codeshare-Flüge, die Etihad mangels eigener Flugrechte nicht selbst durchführen dürfte. Dies betraf vor allem die Air-Berlin-Linien von Berlin und Stuttgart an das Etihad-Drehkreuz Abu Dhabi.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Air Berlin | 17.03.2016 17:39
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Nein, haben sie nicht.
Was Lufthansa gar nicht gebrauchen kann sind freie Slots und gute Märkte, die sich ein solventer Billigflieger einverleiben kann.