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Dies wäre mit österreichischem AOC (Betriebszertifikat) unstatthaft, erklärt die Behörde.
Laut Bericht der "Wirtschaftspresseagentur" unterhält die Airline an der Adresse des Firmensitzes Dornbirn lediglich einen Briefkasten, alle betrieblichen Einrichtungen wie auch das Büro der Geschäftsleitung wären in Altenrhein angesiedelt. Nach geltendem Recht muss eine in Österreich zugelassene Fluggesellschaft aber im Inland niedergelassen sein.
Peoples Geschäftsführer Armin Unternährer erklärt die (noch) nicht vorhandene Niederlassung in Dornbirn mit der "hektischen Gründungsphase".
Das Verkehrsministerium überprüft nun, ob die Airline damit gegen die rechtlichen Betriebsvoraussetzungen verstoßen habe.
Die Airline nahm erst im vergangenen März den Betrieb auf. Derzeit fliegt Peoples Viennaline bis zu dreimal täglich vom Bodensee nach Wien, im Wettbewerb mit Austrian Airlines und Intersky (Beide ebenfalls dreimal).
© aero.at | 06.10.2011 13:15
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