Einstweilige Verfügung angestrebt
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Erster Prozess um Leih-Flugbegleiter bei Lufthansa beginnt

Lufthansa-Flugbegleiter
Lufthansa-Flugbegleiter, © Deutsche Lufthansa AG, Symbolbild

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FRANKFURT / BERLIN - Der geplante Einsatz von Leih-Flugbegleitern in Lufthansa-Jets wird heute ab 11 Uhr erstmals von einem Gericht überprüft. Die Personalvertretung der Fluggesellschaft will vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erreichen, die es dem Unternehmen untersagt, in den Kabinen ihrer Jets Fremdpersonal einzusetzen. Dieses sollen ab Juni hauptsächlich auf den neuen Low-Cost-Verbindungen von Berlin aus eingesetzt werden.

Die Lufthansa plant zum Start des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni eine deutliche Ausweitung ihres Angebotes von Berlin. Mit neuen Verbindungen und Kampfpreisen will sie insbesondere den Konkurrenten Air Berlin unter Druck setzen. Das Unternehmen hat angekündigt, die mindestens 200 Stewards und Stewardessen für die in Berlin stationierten Flugzeuge von einer Fremdfirma anheuern zu wollen. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde bereits begonnen.

Der Personalrat sieht in der Zusammenarbeit mit "Aviation Power", einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Die Personalvertretung beruft sich auf einen Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Lufthansa zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.

Nach Informationen des Personalratsvorsitzenden Alexander Behrens sollen die Leih-Stewardessen auch Lufthansa-Uniformen tragen. "Das ist eine Mogelpackung. Die Kunden werden über die Qualifikation des Personals getäuscht." Die Lufthansa-Kunden erwarteten zu Recht ein Premium-Produkt.

Im Vorfeld waren Verhandlungen zwischen der Lufthansa und der Kabinengewerkschaft UFO über mögliche Kostenbeiträge der Belegschaft gescheitert. Auch auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag haben sich die Parteien bislang nicht geeinigt. Die Gewerkschaft UFO will ebenfalls gegen den Einsatz der Leiharbeiter klagen.
© dpa-AFX, aero-de | Abb.: Deutsche Lufthansa AG, Symbolbild | 15.02.2012 05:48


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