Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
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Karlsruhe verhandelt am 20. Mai über Luftverkehrsteuer

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KARLSRUHE - Die umstrittene Luftverkehrsteuer steht am 20. Mai auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.

Wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wird über einen Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhandelt, das die Verfassungsmäßigkeit der Steuer über einen abstrakte Normenkontrolle prüfen lässt (1 BvF 3/11). Aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz schadet die Steuer dem Standort.

Der Luftverkehr in Deutschland wächst nicht mehr so schnell wie gewohnt. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) führt die schwache Entwicklung unter anderem auf die seit 2011 erhobene deutsche Luftverkehrssteuer zurück, die Flüge aus Deutschland unnötig verteuere. In der Folge sei der deutsche Luftverkehr unterdurchschnittlich gewachsen und grenznahe Flughäfen hätten Kunden an Nachbarländer verloren.
© dpa-AFX | 05.05.2014 08:39

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Beitrag vom 05.05.2014 - 11:51 Uhr
Es würde mich sehr wundern, wenn das BVerfG die Steuer für verfassungswidrig hielte. Deswegen kann man dem Gericht aber keinen Vorwurf machen, denn das Problem an der Steuer ist nicht ihre Rechtswidrigkeit, sondern dass sie äußerst UNKLUG ist. Gefordert wäre daher der Gesetzgeber.
Und es erzähle mir niemand, es wäre kein Geld da. Es wird halt nur lieber für andere Projekte ausgegeben. Und der Hinweis auf die wenigen Mrd. Euro Fluthilfe ist da eine Frechheit, wenn man bspw. an ca. 80 Mrd. Euro jährlichen (!) Bundeszuschuss für die Rente denkt...
Beitrag vom 05.05.2014 - 10:10 Uhr
Im Bundesfinanzministerium (BMF) gibt es keine Pläne für eine Modifizierung der Luftverkehrssteuer. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Hartmut Koschyk (CSU), bereits im letzten Jahr, am Montag, dem 24. Juni 2013, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich.

Die Steuer sei als Mittel zur Haushaltskonsolidierung Anfang 2011 eingeführt worden. Nicht zuletzt angesichts der gestiegenen Ausgaben als Folge der Hochwasserkatastrophe seien auch bei den Haushaltsplanungen für 2014 "die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer unverzichtbar", betonte Koschyk.

Und da das Bundesverfassungsgericht schon einmal in Sachen Steuer gegen Luftverkehr gegen den Luftverkehr gestimmt hat, dürften diejenigen, welche meinen, das Bundesverfassungsgericht würde dem Abschröpfen der Passagiere ein Ende setzen, wohl einem Trugschluß aufgesessen sein.

Das Urteil steht wahrscheinlich sogar schon fest, und so wird sicherlich die Luftverkehrssteuer weiterhin munter dem Bund zu Gute kommen, zu Lasten der Passagiere, die diese voll bezahlen müssen.


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