Kein E-Mail-Kontakt
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Einstweilige Verfügung gegen Brussels Airlines

Brussels Airlines Airbus A330
Brussels Airlines Airbus A330, © Brussels Airlines

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DÜSSELDORF - Nach einem mitunter chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen wollen viele Passagiere Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung wegen abgesagter oder verspäteter Flüge geltend machen. Doch nicht immer funktioniert die Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft reibungslos.

Ein Flug ist online mit wenigen Klicks gebucht - und bezahlt. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Airline ist da schon um einiges komplizierter.

"Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

So suchten Passagiere auf der Webseite der Lufthansa-Tochter Brussels Airlines vergeblich nach einer E-Mail-Adresse des Unternehmens. Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW gerade eine einstweilige Verfügung gegen die Airline erlassen. Denn die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig.

"Fluggesellschaften müssen eine schnelle elektronische Kommunikation ermöglichen und dafür die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Webseite bereitstellen", sagt Schuldzinski. "Dazu gehört verpflichtend auch die Angabe einer E-Mail-Adresse, die leicht aufzufinden ist."

Brussels Airlines ist kein Einzelfall

Die Verbraucherzentrale NRW ist bereits gegen mehrere Fluggesellschaften vorgegangen, die Passagieren bei der Kontaktaufnahme und damit der Anmeldung von Ansprüchen Steine in den Weg legen.

Gegen Condor und Iberia laufen derzeit Verfahren vor Gericht, weil sie Kunden zur Anmeldung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf ihr Kontaktformular verwiesen haben.

"Fluggesellschaften dürfen die Kontaktwege nicht willkürlich einschränken, sondern müssen die Ansprüche der Reisenden bearbeiten, egal ob sie diese per Post, per Mail oder über ein Kontaktformular einreichen", sagt Schuldzinski.

Die Verbraucherschützer fordern daher, dass Passagiere nicht länger in Vorleistung gehen müssen. "Dass Reisende den gesamten Flugpreis im Voraus zahlen müssen, den Airlines damit einen zinslosen Kredit gewähren und sogar das Insolvenzrisiko tragen, ist völlig unangemessen", sagt Schuldzinski - und fordert die Abschaffung dieses Vorkasse-Prinzips für Flugreisen.
© aero.de | Abb.: Brussels Airlines | 02.09.2022 15:01


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