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Gratisflüge bringen EU-Kommission in Erklärungsnot

Qatar Airways Boeing 787
Qatar Airways Boeing 787, © Qatar Airways

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BRÜSSEL - Katar steht bereits in Verdacht, unzulässigen Einfluss auf Entscheidungen des Europaparlaments genommen zu haben. Nun scheint das Emirat auch der EU-Kommission gegenüber ziemlich großzügig gewesen zu sein. Die Behörde muss Gratisflüge erklären - die fielen in eine zeitlich heikle Phase.

Wegen vom Golfemirat Katar spendierter Flüge und Hotelübernachtungen ermittelt die europäische Bürgerbeauftragte gegen die EU-Kommission.

In einem Brief an Kommissionschefin Ursula von der Leyen vom Montag fordert die Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly Informationen darüber, wie die Behörde "mit Anträgen auf Geschäftsreisen ihrer leitenden Mitarbeiter umgeht, die von Dritten bezahlt werden". Zugleich fordert O?Reilly die Kommission dazu auf, ihre Regeln zu ändern und von Dritten bezahlte Reisekosten offenzulegen.

Konkret geht es bei der Untersuchung um Reisen des Leiters der Generaldirektion Mobilität und Verkehr - also den höchsten Beamten unter der zuständigen EU-Kommissarin Adina Valean. Er war dem Magazin "Politico" zufolge seit 2015 mehrmals umsonst in der Business Class mit Qatar Airways geflogen.

Vier dieser Flüge wurden demnach von der katarischen Regierung oder Gruppen bezahlt, die der Regierung nahestehen. Einer Sprecherin der EU-Kommission zufolge wurden auch Kosten für Hotelübernachtungen übernommen. Zeitgleich verhandelte die EU-Kommission das Flugabkommen CATA mit Katar.

Dies werfe "die berechtigte Frage nach einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der EU in diesem Bereich auf", betonte O'Reilly.

Katar steht bereits im Fokus eines Bestechungsskandals rund um das Europaparlament, der im Dezember öffentlich geworden war. Dem Land wird vorgeworfen, Einfluss auf politische Entscheidungen genommen zu haben. Mehrere Europaabgeordnete sitzen unter anderem wegen des Verdachts der Korruption und der Geldwäsche in Untersuchungshaft.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Montag erklärte, hielt sich der Beamte im vorliegenden Fall an alle geltenden Regeln. Demnach ist er als Leiter der Generaldirektion dafür zuständig, mögliche Interessenkonflikte auch in solchen Fällen zu prüfen, die ihn selbst betreffen.

Zugleich kündigte die Behörde an, die bestehenden Regeln verschärfen zu wollen. Reisekosten sollten in Zukunft von Dritten nur noch dann übernommen werden dürfen, wenn es sich um die Vereinten Nationen, die G7 oder G20 handelt.

Die Bürgerbeauftragte brachte in ihrem Schreiben auch ihr Missfallen über eine frühere Erklärung der EU-Kommission zum Ausdruck, wonach es keinen Interessenkonflikt gab, weil der Generaldirektor nicht Teil des Verhandlungsteams war. "Die Öffentlichkeit dürfte diese Unterscheidung nicht treffen", befand O'Reilly und bat um eine Antwort bis zum 3. Juni.

Lufthansa wittert Ausverkauf europäischer Airlineinteressen

Das 2021 - gegen den Widerstand von Lufthansa und Air France-KLM - zwischen der EU und Katar geschlossene Luftfahrtabkommen CATA wird Qatar Airways zu nahezu uneingeschränkten Flugrechten zwischen der EU und dem Drehkreuz Doha verhelfen. Qatar Airways testet bereits das Potenzial des Abkommens mit neuen Flügen. Die Airline stockt ihre Europaangebot im Sommer 2023 auf 350 Frequenzen auf.

Lufthansa sieht durch CATA erhebliche Wettbewerbsnachteile im Asienverkehr. "Qatar Airways sammelt quer durch Europa Passagiere ein, um das XXL-Heimatdrehkreuz mit Umsteigepassagieren auslasten zu könnten", machte Lufthansa am Montag erneut Front gegen das Abkommen.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Airbus | 06.03.2023 16:54

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Beitrag vom 08.03.2023 - 16:42 Uhr
CATA: "Das Abkommen wird zwischenmenschliche Kontakte erleichtern" (news-44130)
Das hat der Leiter der EU Generaldirektion Mobilität und Verkehr offensichtlich wörtlich genommen.

bestehenden Regeln verschärfen: Reisekosten sollten in Zukunft von Dritten nur noch dann übernommen werden dürfen, wenn es sich um die Vereinten Nationen, die G7 oder G20 handelt - wie soll man das verstehen, sind das die Dritten oder dürfen die sich bei Reisen alimentieren lassen. Egal wie, auch das ist wieder anrüchig, es sollen doch gefälligst die Institutionen zahlen, deren Mitarbeiter auf der Payroll stehen.
Beitrag vom 06.03.2023 - 21:24 Uhr
Demnach ist er als Leiter der Generaldirektion dafür zuständig, mögliche Interessenkonflikte auch in solchen Fällen zu prüfen, die ihn selbst betreffen.

Oha, die sprichwörtliche GmbH&Co KG hat da wohl deutlich stringentere Compliance Vorgaben ...


Apropos, was wurde eigentlich aus der Korruptionsuntersuchung rund um CATA?

 https://www.aero.de/news-44130/Europaparlament-zweifelt-an-Luftfahrtdeal-mit-Katar.html


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