Passagierrechte
Älter als 7 Tage

Neue Schlichtungsstelle soll unzufriedenen Fluggästen helfen

Flughafen Frankfurt
Terminal am Flughafen Frankfurt, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography

Verwandte Themen

BERLIN - Bei Ärger mit Fluggesellschaften sollen sich Passagiere künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können. Darauf hat sich nach jahrelangen Diskussionen die Bundesregierung mit der Luftverkehrbranche verständigt. Dies geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin vorliegt. Offen ist noch, wann die Schlichtungsstelle mit der Arbeit beginnt.

Mit der neuen Regelung sollen Passagiere Ansprüche geltend machen können, wenn sie bis dahin bei der Fluggesellschaft direkt keinen Erfolg hatten. Beim Luftfahrtbundesamt gibt es nach den jüngsten Zahlen pro Jahr fast 5000 offizielle Beschwerden. In den allermeisten Fällen ging es um ausgefallene oder enorm verspätete Flüge.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Samstag): "Die Schlichtung ermöglicht schnelle und unbürokratische Lösungen." Davon könnten beide Seiten profitieren. Grundsätzlich sollen die Unternehmen die Kosten des Verfahrens tragen. Bagatellschäden von weniger als 10 Euro sollen außen vor bleiben.

Die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle soll freiwillig sein. Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) organisierten Fluggesellschaften - dazu gehören auch die Lufthansa und Air Berlin - sagten ihre Teilnahme bereits zu. Für Kunden von anderen Airlines, die nicht freiwillig mitmachen wollen, soll es eine gesetzliche Auffanglösung geben. Die Grünen kritisierten, dass Verbraucherverbände nicht beteiligt seien.

Die Schlichtung soll auch verschwundenes oder beschädigtes Gepäck, gestrichene und verspätete Flüge klären. Auch wer am Boden bleibt, weil ein Flugzeug beispielsweise überbucht ist, soll Hilfe bekommen. Beim Luftfahrtbundesamt gab es im vorvergangenen Jahr allein 2500 Beschwerden wegen annullierter Flüge und 2000 wegen Verspätungen. In jüngster Zeit nahm die Zahl der Beschwerden drastisch zu.

Zulässig sein soll eine Schlichtung für Ansprüche, die in die Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte fallen würden, aber noch nicht gerichtlich erledigt wurden. Das Justizministerium verwies aber darauf, dass Airlines und Passagiere nicht gezwungen werden könnten, einen Schlichterspruch zu akzeptieren. BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow sagte der dpa: "In der Schlichtungsstelle werden Fachleute sitzen, die einen neutralen Hintergrund haben."

Verbraucherschützer fordern seit langem, dass sich die Fluggesellschaften an der bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr beteiligen, die unter anderem auch für die Bahn zuständig ist.
© dpa | Abb.: Flughafen München, Symbolbild | 12.02.2012 19:20


Kommentare (0) Zur Startseite

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden