Russland-Jets
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Milliardenklage gegen Flugzeugversicherer in London

S7 Airbus A321neo
S7 Airbus A321neo, © Airbus

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ZÜRICH - Swiss Re muss sich laut einem Medienbericht gemeinsam mit anderen Versicherern vor einem Gericht in London wegen der Kosten für Hunderte in Russland festgesetzter Flugzeuge verantworten. Es geht um einen Gesamtschaden in Milliardenhöhe, für die Versicherer geradestehen sollen.

Die Eigentümer der Flugzeuge fordern von den Unternehmen Schadenersatz für die Maschinen, die nach Beginn des Ukraine-Kriegs gestrandet sind, schreibt "Finanz und Wirtschaft".

Die Kläger machen demnach Zahlungen in der Höhe von insgesamt über drei Milliarden US-Dollar für nicht mehr verfügbare Flugzeuge und Triebwerke fordern. Neben dem schweizerischen Rückversicherer Swiss Re seien über 20 weitere Versicherer und Rückversicherer angeklagt.

Swiss Re verzichtete gegenüber der Zeitung mit Verweis auf die laufenden Gerichtsverhandlungen auf einen Kommentar.

Bei den Flugzeugen handle es sich mehrheitlich um Airbus- und Boeing-Maschinen, die von russischen Airlines gemietet wurden, und der Wert der rund 500 beschlagnahmten Flugzeuge belaufe sich auf etwa 10 bis 12 Milliarden Dollar, heißt es im Bericht weiter.

Allein der irische Leasingriese AerCap hatte bei Versicherungen 2022 einen Gesamtschaden über 3,5 Milliarden US-Dollar für 135 nach Russland vermietete Flugzeuge und diverse Triebwerke angemeldet.

Nach Angaben der Luftfahrtberatung IBA hatten sich am 10. März 2022, kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine insgesamt noch 523 Maschinen ausländischer Flugzeugfinanzierer in Russland befunden.

Die russischen Behörden hatten die Maschinen kurzerhand ins russische Register umgemeldet und den Zugriff der Eigner auf die Flugzeuge unterbunden.

Größte Kundin der Lessoren in Russland war S7 Airlines mit 101 Maschinen, gefolgt von Aeroflot  mit 89 Jets. Aeroflot und andere Airlines haben einige Flugzeuge inzwischen abgelöst. Leasingfirmen haben in vielen Ländern, die von russischen Airlines angeflogen werden, Festsetzungstitel erwirkt.

Aus öffentlich zugänglichen Gerichtsakten geht laut dem Bericht hervor, dass russische Airlines vertraglich verpflichtet seien, die geleasten westlichen Flugzeuge vorzugsweise am Londoner oder internationalen Markt zu versichern. Falls das Flugzeug jedoch bei einem russischen Versicherer versichert wurde, so musste die Deckung bei westlichen Rückversicherern abgeschlossen werden.

Prozess am High Court

Im Londoner Gerichtsfall, der vergangene Woche am High Court eröffnet worden sei, gehe es darum, ob und wie die Flugzeugbesitzer für die beschlagnahmten Maschinen entschädigt werden.

Die Leasingfirmen argumentieren, dass diese nicht mehr rückholbar seien und dadurch für sie ein versicherter Verlust entstanden sei. Experten zweifeln zudem am technischen Zustand der Flugzeuge, nachdem wegen Sanktionen Ersatzteile in Russland knapp sind

Die Versicherer stellen sich Medienberichten zufolge wiederum auf den Standpunkt, dass die Flugzeuge nicht verloren seien.

Swiss Re hatte im Zusammenhang mit Schäden im Ukraine-Krieg im ersten Quartal 2022 vorsorglich Rückstellungen in der Höhe von 283 Millionen Dollar gebildet.
© aero.de | Abb.: Airbus | 09.10.2024 09:00

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Beitrag vom 10.10.2024 - 17:27 Uhr
Ich wünsche Ihnen nicht einmal "Opfer" einer solchen Regelung zu werden, wenn Sie es im treuen Glauben brauchen.

Eine Versicherung, die auf Treu und Glauben reguliert, suche ich noch. Die meinigen formulieren von Mal zu Mal schärfer.

Daß Flugzeuge statt durch physische Vernichtung auch durch administrative Maßnahmen verlustig gehen könnten ist jetzt doch keine neue Erkenntnis. Also ist doch nur die Frage, ob solches Verlustiggehen explizit oder implizit ein- oder ausgeschlossen ist, dementsprechend regelt sich der Ausgleich.

Sich darauf berufen zu wollen, die Beschlagnahme eines Flugzeugs sei mangels bisheriger Vorkommnisse nicht erwartbar und ergo auch nicht regelbar gewesen, was eine Haftung ausschließe, wird kaum erfolgreich sein.
Beitrag vom 10.10.2024 - 08:27 Uhr
Und woher nimmt der Versicherer das Geld zur Schadenskompensation? Rictig, durch Rückversicherer, die wiederum ihr Geld von allen Versicherern und über alle Versicherungsarten "erhalten". Am Ende zahlen wir das also doch.

Das stimmt so auch nicht. Denn in "guten" Jahren für die Versicherer erwirtschaften diese einen �berschuss, der zum Teil dafür benutzt wird, um die Prämien zu senken.
Solange der Versicherungsschaden nicht eintritt, kann man sich darüber ärgern, dass man andere mitfinanziert, aber wenn dann einem selbst ein Schaden passiert, überstiegen die bezogenen Leistungen oft die gezahlten Prämien. So ist das Versicherungsgeschäft.
Ich bin nicht übergewichtig, rauche nicht, trinke nicht und ernähre mich halbwegs gesund. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich Leistung aus KV und PV beziehe sind gering und noch geringer bei AV, aber jede Versicherung funktioniert nur aufgrund der Solidargemeinschaft.
Beitrag vom 10.10.2024 - 08:16 Uhr
Ich hoffe die Leasinggesellschaften gehen mit ihrer Klage baden. Es wäre eine fatale Signalwirkung an jede Unternehmung, dass man am Ende bedenkenlos mit den letzten Unternehmen beliebige Geschäfte machen kann und bei einem Reinfall dann auch noch mit einer weißen Weste raus geht. Wo bleibt die Eigenverantwortung der Leasinggesellschaften. Des weiteren ist die Frage, ob es im englischen Recht sowas wie höhere Gewalt nicht auch gibt.

Ein typisches Beispiel eines Versuchs von "Gewinne privatisieren und Verluste verallgemeinern".

Da kennen Sie aber das Versicherungsgeschäft schlecht. Meiner Meinung nach haben die Leasinggesellschaften mit der Verpflichtung sich westlicher Versicherer zu nehmen ein sinnvolles Risikomanagement betrieben. Sollten die Versicherer jetzt zur Zahlung verpflichtet sein. Werden diese zukünftig ihre Prämien ggü. russ. Kunden drastisch erhöhen, so dass diese wahrscheinlich gar keine Versicherung und entsprechend keinen Leasinggeber mehr bekommen.
Ã?hnlich ist es doch mit Elementarversicherungen... Hausbesitzer im Ahrtal bekommen diese auch nur noch zu sehr hohen PReisen oder gar nicht mehr.


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